AmiragA "always the best solution"
 

Haushaltshilfe

Zuverlässige Haushaltshilfen zu finden ist oftmals ein Geduldsspiel. Nicht so bei uns! Unsere zuverlässigen und flexiblen Haushaltshilfen bringen neuen Glanz in Ihre Privatwohnung. Gleichzeitig kommen Sie mit der Vermittlung von AmiragA ganz entspannt zu Ihrer neuen Haushaltshilfe.

Die Gründe eine Haushaltshilfe zu beschäftigen sind genauso individuell wie die einzelnen Situationen der Menschen. Sie sind beruflich so eingespannt, dass Sie Ihren Feierabend nicht vollständig mit dem Haushalten verbringen möchten? Ihre familiäre Situation forderten Ihnen einiges ab – sowohl zeitlich, als auch körperlich? Putzen, Bügeln oder Fenster putzen ist ganz einfach nicht Ihr Ding und Sie möchten die freigewordene Zeit für Dinge nutzen, die Ihnen Spaß machen?

Buchen Sie jetzt Ihre persönliche Haushaltshilfe und gewinnen Sie sich wertvolle zusätzliche Zeit zum kleinen Preis. Die Rechnung dahinter ist denkbar einfach. Zeit ist Geld – und nicht umgekehrt. Dies lässt sich für nahezu jede persönliche Situation übertragen. Egal ob Sie die freigewordene Zeit beruflich nutzen, um Ihre Umsätze zu steigern oder nun mehr Zeit mit Ihrer Familie verbringen können, die Investition wird Sie überzeugen.

Das müssen Sie steuerlich beachten

Dies hängt im Grunde von der Grundlage der Beschäftigung ab.

Beim Minijob können Sie 20% der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens jedoch 510€ jährlich, steuermindernd geltend machen. Bei der Einstellung einer sozialversicherungspflichtigen Reinigungskraft oder einer selbständigen Reinigungskraft, können ebenfalls 20%, höchstens jedoch 4000€ jährlich geltend gemacht werden. Steuerlich begünstigt sind Ausgaben für Reinigungskräfte, welche bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Sozialversicherungsbeiträge die für diese Reinigungskraft gezahlt werden müssen, werden ebenfalls akzeptiert.

Eine Reinigungskraft kann auch auf Minijob- Basis beschäftigt werden, um in einem Privathaushalt tätig zu werden. Die Reinigungskraft darf dabei maximal 450€ monatlich verdienen. Sie müssen diese bei der Minijob-Zentrale anmelden. Von dieser werden dann 2mal jährlich pauschale Kosten eingezogen. Mehr Informationen

Rechnungen müssen generell per Überweisung beglichen werden, da eine Barzahlung durch das Finanzamt in der Mehrzahl aller Fälle nicht anerkannt wird. Als Mieter können Sie Teile der Nebenkostenabrechnung absetzen.

Ihre Reinigungskraft legal anstellen – so geht’s

Besorgen Sie sich folgende Formulare:

  • Formular „Haushaltscheck“
  • Eigene Steuernummer
  • Sozialversicherungsnummer der Reinigungskraft
  • Girokontodaten
  1. Klären Sie mit der Reinigungskraft, ob sie noch andere Minijobs ausübt. Wenn dies nicht der Fall ist, bzw. nicht mehr als 450€ verdient wird können Sie die Reinigungskraft auf Minijob-Basis anstellen.
  2. Füllen Sie das Formular „Haushaltscheck“ aus. Dieses finden Sie ebenfalls bei der Minijob-Zentrale.
  3. Unterschreiben Sie die eine Ausfertigung und lassen Sie Ihre Putzfrau unterschreiben. Schicken Sie das unterschriebene Formular an die Minijob-Zentrale. 

  

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