Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website www.amiraga.com, betrieben durch die AmiragA.
§1 Allgemeines
(1) Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.amiraga.com jederzeit einsehbar.
(2) Es besteht die Möglichkeit diese auszudrucken.
§2 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme aller entgeltlichen und unentgeltlichen Dienstleistungen auf der Online- Plattform www.amiraga.com, angeboten durch die AmiragA, nachfolgend als „Wir“, „Uns“, AmiragA, Agentur oder Plattform bezeichnet.
Geschäftsführer: Amir Bobar
Service E-Mail: info@amiraga.com
Telefon: 0203 / 36 999 599
(2) Das Angebot dieser Plattform richtet sich ausschließlich an Kunden und Bewerber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(4) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote basieren ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einer kostenpflichtigen Bestellung erkennt der Kunde diese ausdrücklich an.
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso gegenüber Unternehmen und somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie müssen nicht nochmals vereinbart werden. Der Einbeziehung anderslautender allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Kunden wird jetzt schon widersprochen.
§3 Vertragsschluss / Bestellvorgang
(1) Jegliche Dienstleistungen, welche auf der Plattform oder über unsere Hotline präsentiert werden, stellen keine bindenden Angebote unsererseits dar.
(2) Der kostenpflichtige Bestellvorgang beginnt durch Anklicken des „ bestellen“ oder eines sinngemäßen Buttons. Nachfolgend werden alle relevanten Daten bezüglich der Bestellung erfasst.
(3) Durch Bestätigung mittels des Buttons am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über die Vermittlung von Personal und/oder die Schaltung einer Stellenanzeige ab. Ein Vertrag mit der Agentur kommt erst durch schriftliche Bestätigung unsererseits zustande.
(4) Getätigte Eingaben können durch den Kunden vor Abschluss des Bestellvorgangs jederzeit eingesehen und korrigiert werden.
(5) Der Kunde hat die Möglichkeit, sich telefonisch über sämtliche angebotene Dienstleistungen beraten zu lassen. Er hat ebenfalls die Möglichkeit telefonisch einen Vermittlungsvertrag zu schließen. Stellenanzeigen können ausschließlich online gebucht werden.
(6) Bei der telefonischen Auftragserteilung wird der Kunde ausdrücklich auf die Einbeziehung dieser AGB hingewiesen. Der Kunde hat anschließend die Möglichkeit, sich den wesentlichen Inhalt der AGB vorlesen zu lassen oder darauf zu verzichten.
In letzterem Fall verzichtet der Kunde für eine wirksame Einbeziehung der AGB auf dessen Vorlage.
(7) Ist der Kunde nicht bereit auf eine Vorlage der AGB zu verzichten, so verzichtet er auf einen sofortigen Vertragsabschluss. Der Vertrag wird in diesem Fall unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Kunde die ihm zu übermittelnden AGB nachträglich genehmigt. Zu diesem Fall übersendet die Agentur ein Angebot zur Vermittlung von Personal, welches die einzubeziehenden AGB enthält. In der schriftlichen Bestätigung dieses Angebotes liegt die Annahme seitens des Kunden unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur.
(8) Die Agentur ist nicht verpflichtet Angebote zur Vermittlung von Personal und alle dazugehörigen Tätigkeiten anzunehmen. Es steht der Agentur frei, Aufträge abzulehnen, insbesondere dann, wenn diese sittenwidrig sind und oder dazu geeignet sind den Ruf der Agentur nachhaltig zu schädigen. AmiragA steht es ebenfalls frei Aufträge abzulehnen, die die Kompetenz oder die technischen sowie organisatorischen Fähigkeiten der Agentur übersteigen.
(9) Wurde eine Stellenanzeige bereits publiziert, so kann AmiragA die betreffenden Inhalte oder die vollständige Anzeige entfernen. Eine Ablehnung des Auftrages oder eine Entfernung einer bereits geschalteten Anzeige wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Im Auftrag befindliche Links zu externen Angeboten Dritter werden von dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen, wenn diese auf Inhalte verlinken, welche von genannten Kriterien erfasst sind. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
(10) AmiragA verpflichtet sich, jegliche mit dem Vermittlungsauftrag, der Schaltung einer Stellenanzeige oder auch eines Angebots in Zusammenhang stehende Daten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht bei Anbahnung des Vertrages, während eines Vertragsverhältnisses, sowie darüber hinaus fort.
(11) Jeder Kunde verpflichtet sich sämtliche Daten von Arbeitskräften, die ihm von AmiragA übermittelt wurden, nach Abschluss des Einsatzes unverzüglich zu löschen.
(12) Eine eigenmächtige Weitervermittlung an Dritte durch den Auftraggeber ist untersagt. Erfolgt die Weitervermittlung durch einen Kunden, so berechnet die Agentur die Vermittlungsgebühren, welche für die daraus resultierende Arbeitszeit angefallen wären, wenn dies von vornherein vereinbart worden wäre und stellt diese dem Kunden in Rechnung.
§4 Bewerbung / Nutzung der Bewerberplattform
(1) AmiragA weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Registrierung oder Bewerbung keinen Anspruch auf Vermittlung begründet.
(2) Jeder Bewerber verpflichtet sich, jede weitergehende Beschäftigung, welche einen mit uns geschlossenen Vermittlungsauftrag durch einen Kunden zum Ursprung hat, diesen unverzüglich der Agentur anzuzeigen.
(3) Mit einer Registrierung auf unserer Plattform kann sich der Bewerber zusätzlich damit einverstanden erklären, regelmäßig E- Mails bzgl. Jobangeboten zu erhalten, welche mit den in seinem Profil angegebenen Daten übereinstimmen. Er hat die Möglichkeit durch schriftliche Mitteilung an uns aus diesem Verteiler entfernt zu werden.
(4) Mit Abgabe einer Bewerbung auf einen durch uns angebotenen Job erklärt der Bewerber sein Einverständnis zu einer Weitergabe der im Profil angegebenen persönlichen Daten an den Jobanbieter. AmiragA behandelt alle Bewerberdaten vertraulich und verpflichtet sich, diese ausschließlich an Kunden der Agentur weiterzugeben.
(5) Die Anmeldung auf der Bewerberplattform und jegliche weitere Services sind für Bewerber kostenlos.
(6) Jeder Bewerber verpflichte sich bei der Erstellung eines Bewerberprofils ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben bezüglich seiner Person zu machen. Unrichtige Angaben berechtigen AmiragA zu einer Löschung des Profils.
(7) Jeder Bewerber verpflichtet sich bei Angabe der Jobinteressen und Qualifikationen, anhand derer er vermittelt wird, dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Auftraggebers zu jedem Zeitpunkt des Einsatzes unversehrt bleibt. Des Weiteren verpflichtet sich jeder Bewerber für die beworbenen und ausgeführten Arbeiten eine entsprechende Versicherung zu besitzen oder bis zur Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit abzuschließen.
(8) Bei einer Weitervermittlung durch einen Bewerber muss er dies bei der Agentur anzeigen. Es können nur registrierte Bewerber weitervermittelt werden.
(9) Mit dem Hochladen eines Bildes gewährt der Nutzer AmiragA eine Lizenz, dieses zu nutzen. Die Rechte des Urhebers an den Inhalten bleiben davon unberührt. Mit dem Hochladen auf unserer Plattform gewährt der Nutzer uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, diese Inhalte zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, und abgeleitete Werke davon zu erstellen, um diese ausschließlich auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese, durch das Hochladen erteilte Lizenz, besteht auch nach einer Löschung des Accounts oder des Bildmaterials fort, sofern das betroffene Werk bereits auf der Plattform durch AmiragA verwendet wird.
§5 Leistungen der Agentur
(1) Zwischen Bewerbern und der Agentur besteht kein Beschäftigungsverhältnis. Die Leistung besteht lediglich in der Übermittlung von Kontaktdaten zwischen Kunde und Bewerber bei Vermittlungsaufträgen oder der Schaltung einer Stellenanzeige. Die Agentur präsentiert dem Auftraggeber entsprechend seines Jobangebotes geeignete Bewerber.
(2) AmiragA verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen sowie der zur Verfügung stehenden Bewerberinformationen dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Bewerber vermittelt werden, welche unsere Qualitätsanforderung hinsichtlich der persönlichen Eignung erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Feststellung korrekter Angaben zur Person, der Ausbildung und bezüglich relevanter Berufserfahrung. Diese müssen durch das Einreichen von amtlichen und gültigen Dokumenten auf elektronischem Weg nachgewiesen werden. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass von uns vermitteltes Personal die geforderten Tätigkeiten bestmöglich durchführen kann.
(3) Zwischen Kunde und Agentur kommt ausschließlich ein Vermittlungsvertrag oder ein Vertrag über die Publikation einer laufzeitgebundenen Stellenanzeige zustande. Jede weitere Vereinbarung bezüglich Aufnahme, Ausführung und Vergütung der zu vermittelnden Tätigkeit obliegt dem Kunden.
(4) Für kurzfristige Aufträge, bei welchen es nicht auf das persönliche Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Personal ankommt, wie z.B. Umzugshelfer u.Ä., übernimmt die Agentur die abschließende Personalauswahl. Bei langfristigen Tätigkeiten, oder bei Tätigkeiten, bei welchen es insbesondere auf das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Personal und dessen Qualifikation ankommt, stellt die Agentur eine Bewerberauswahl zur Verfügung. Die abschließende Personalauswahl obliegt dem Kunden. Jeder Kunde verpflichtet sich gegenüber der Agentur unverzüglich anzuzeigen, mit welchen Personen ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen ist.
(5) AmiragA gewährt jedem Kunden, abhängig von der Art des Jobs, eine Probezeit, in dessen Verlauf der Kunde über Erfolg oder Misserfolg der Vermittlung entscheidet. Dessen Dauer berechnet sich wie folgt:
a. Bei kurzfristigen Tätigkeiten bis zu einer Gesamtdauer von 3 Tagen, bei welchen die Agentur die finale Personalauswahl trifft, steht dem Auftraggeber keine Probezeit zu. Er hat jedoch die Möglichkeit vor Beginn der Tätigkeit Wünsche, welche auf eine Änderung des ausgewählten Personals abzielen, gegenüber der Agentur zu äußern. Diese wird diesen Wünschen nachkommen, falls dies realisierbar ist. Generell steht dem Kunden bei kurzfristigen Tätigkeiten kein Anspruch auf Tausch der vermittelten Kandidaten zu.
b. Bei befristeten Tätigkeiten, bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen, steht dem Kunden eine Probezeit von einem Tag zu.
c. Bei unbefristeten Tätigkeiten beträgt die Probezeit 1 Woche.
(6) Die Suche nach Personal durch die Agentur ist abhängig von der Art des Jobs kostenfrei. Vermittlungsgebühren fallen erst mit erfolgreicher Vermittlung an. Kostenpflichtige Leistungen der Agentur stellen lediglich das Publizieren von Stellenanzeigen und deren Integration in Soziale Medien dar. Diese Dienstleistungen sind nicht erfolgsabhängig. Entsprechende Kosten werden bereits bei Vertragsschluss fällig.
Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn eine Kontaktaufnahme seitens des Bewerbers stattgefunden hat und eine eventuelle Probezeit erfolgreich durchlaufen wurde. Zur Höhe der anfallenden Gebühren wird auf §6 der AGB verwiesen.
(7) Das vermittelte Personal ist unter strikter Einhaltung der vorab vereinbarten Honorarhöhe durch den Auftraggeber zu entlohnen. Es steht dem Kunden frei das Personal in Bar oder per Banküberweisung zu entlohnen. Bei kurzfristigen Aufträgen, die eine Gesamtdauer von 3 Einsatztagen nicht übersteigen, ist das Personal binnen 10 Tagen nach Auftragserledigung vollständig zu entlohnen. Für Aufträge, die die Einsatzdauer von 3 Tagen übersteigen, ist der Zeitpunkt der Entlohnung dem Auftraggeber freigestellt.
(8) AmiragA.com meldet kein Personal an. Es obliegt dem Auftraggeber das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis des Personals zu überprüfen, dieses ordnungsgemäß anzumelden und etwaigen entstehende Pflichten zur Entrichtung von Versicherungsbeiträgen nachzukommen.
Für nähere Information verweisen wir auf die Minijobzentrale: www.minijob-zentrale.de
(9) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass AmiragA keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber trägt. Dazu zählen Fahrtkosten, Bewerberunterlagen, ärztliche Voruntersuchungen u.Ä.
(10) AmiragA Premium Mitgliedschaft
10.1. Anmeldung und Beginn der Mitgliedschaft
(1) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen.
(2) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von AmiragA. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.
(3) Um die Mitgliedschaft zu beginnen, muss das Antragsformular vom neuen Mitglied ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Registrierung bei AmiragA.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
10.2. Vertragsparteien
(1) Vertragspartner des Mitglieds ist die:
AmiragA – Students´ Best Solution, Philosophenweg 12, 47051 Duisburg
USt - IdNr. DE316497337
Geschäftsführer: Herr Amir Bobar
10.3. Preise und Fälligkeit
(1) Die Premium-Mitgliedschaft ist kostenpflichtig. Die Aufnahmegebühr beträgt für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft 100,00 EUR und zusätzlich ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5,00 EUR.
(2) Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge i.H.v. 5,00 EUR werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen
(3) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vom Mitglied zu tragen.
(4) Zusätzliche Leistungen, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.
10.4. Rechnungslegung und Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nach Wahl des Nutzers per Überweisung, per Kreditkarte oder per SEPA-Lastschriftmandat. Das Mitglied kann den Mitgliedsbeitrag wahlweise für 6 Monate im Voraus per Überweisung oder per Kreditkarte oder monatlich per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder per SEPA-Lastschriftmandat bezahlen.
10.5. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Widerrufsbelehrung
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AmiragA – Students´ Best Solution, Telefonnummer: 0203 / 36 999 599, E-Mail-Adresse: info@amiraga.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
10.6. Reguläre Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Mitglied oder AmiragA – Students´Best Solution unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird. Die Kündigung des Mitglieds ist in Textform zu erklären.
(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
10.7. Verbraucherschlichtungsverfahren
AmiragA Students´ Best Solution ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.8. Schutzrechte
Das Mitglied darf keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten.
10.9. Haftung
(1) AmiragA Students´ Best Solution haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit der Mitarbeiter und nicht für Schäden, die diese am Arbeitsgerät oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursachen sowie durch die Mitarbeiter lediglich bei Ausführung ihrer Tätigkeit verursacht werden
(2) Die von AmiragA Students´ Best Solution zu einem Kandidaten mitgeteilten Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann AmiragA Students´ Best Solution deshalb nicht übernehmen.
10.10. Dienstleistungen
10.10.1 Sprachkurse
1. Die AmiragA Premium-Mitgliedschaft beinhaltet die Teilnahme an einem Deutschkurs bis zum Abschluss B1.
2. AmiragA behält sich das Recht vor, die Schule in Absprache mit dem Premium-Mitglied zu wählen.
3. Die Teilnahme oder Fortsetzung des Kurses über den B1-Abschluss hinaus kann in Absprache mit der Schule organisiert werden, ist jedoch nicht in der Premium-Mitgliedschaft enthalten und wird zusätzlich bezahlt.
4. AmiragA ist in keinem Fall für den erfolgreichen Erwerb eines Sprachzertifikats jeglichen Grades verantwortlich, da dies vom Kandidaten abhängt.
5. Das Premium-Mitglied ist verpflichtet, sich um die Teilnahme an Kursen und Prüfungen zu kümmern, und AmiragA hat nichts damit zu tun und ist auch nicht dafür verantwortlich.
6. AmiragA kann den Beginn des Kurses nicht garantieren, da dies von der Schule abhängt.
7. Unterrichtsangelegenheiten sind mit der jeweiligen Lehranstalt abzustimmen, sofern die Lehranstalt einen Kursbeginn angekündigt hat. Die AmiragA ist aus der Verantwortung.
10.10.2 Unterkünfte
1. Die AmiragA Premium-Mitgliedschaft beinhaltet einen Unterkunftssuchdienst für seine Premium-Mitglieder.
2. Unter "Unterkunft" versteht man möblierte oder unmöblierte Wohnungen und Zimmer, je nach Angebot.
3. Die Suche nach einer Unterkunft bedeutet, einen Termin mit dem Eigentümer für eine persönliche Besichtigung der Unterkunft zu vereinbaren und Unterstützung bei der Vertragsunterzeichnung zu erhalten.
4. Die AmiragA Premium-Mitgliedschaft umfasst 2 Besichtigungen per Videotelefonie der Unterkunft für Mitglieder, die die Unterkunft nicht persönlich ansehen können. Auf Wunsch des Mitglieds ist es möglich, mehrere Besichtigungen per Videotelefonie zu organisieren. Jede nachfolgende Besichtigung wird in Höhe von 59, - EUR berechnet und im Voraus bezahlt.
5. AmiragA ist nicht verpflichtet, auf Wunsch der Mitglieder eine Unterkunft zu suchen oder anzubieten, behält sich jedoch das Recht vor, in Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern Wohnungen aus eigenem Angebot anzubieten.
6. Nachdem das Premium-Mitglied den Mietvertrag unterschrieben hat, ist es verpflichtet, die vorgeschriebene Monatsmiete unverzüglich zu zahlen.
7. Das Mitglied ist verpflichtet, nach Vereinbarung eine Anzahlung für die gemietete Wohnung auf das Konto des Eigentümers oder auf das Konto von AmiragA zu leisten.
8. AmiragA ist nicht verpflichtet, Unterkunft, Transport von Sachen, Einrichtung der Wohnung und dergleichen zu organisieren.
9. Für jeden weiteren Wohnungswechsel aus dem Angebot von AmiragA wird zusätzlich ein Betrag von 199 EUR berechnet. Dieser Preis beinhaltet 2 Besichtigungen per Videoübertragungen und Unterstützung bei der Vertragsunterzeichnung.
10. Alle anderen Bedingungen und Wünsche in Bezug auf die Wohnung und die Unterkunft werden vom Mitglied direkt mit dem Eigentümer der Wohnung vereinbart, sofern mit AmiragA nichts anderes vereinbart wurde.
10.10.3 Visasupport
(1) Unterstützung zum Zweck der Regelung der Verlängerung des Aufenthalts / Visums
1.1. Dies umfasst alle Formen der Kommunikation mit den zuständigen Institutionen, die für die Regelung des Aufenthaltsrechts zuständig sind, um die Verlängerung des Aufenthalts / Visums im Namen des Premium-Mitglieds von AmiragA bis zur endgültigen Regelung / Verlängerung des Aufenthalts / Visums zu regeln.
1.2. AmiragA verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Aufenthalt / das Visum zugunsten des Premium-Mitglieds zu regeln / zu verlängern.
1.3. Ein Premium-Mitglied, das die mit der Verlängerung des Aufenthalts / Visums verbundenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss den Originalpass, sein gültiges / abgelaufenes Visum vorlegen und eine Vollmacht unterzeichnen, die AmiragA ermöglicht, die erforderlichen Schritte zur Erlangung der Verlängerung des Aufenthalts / Visums zu unternehmen.
1.4. Die Unterstützung für die Verlängerung des Aufenthalts / Visums wird zusätzlich und im Voraus in Höhe von einmaligen 299, - EUR berechnet.
1.5. Die Dauer des Verfahrens hängt von den zuständigen Institutionen ab und variiert von Fall zu Fall und kann daher von AmiragA nicht genau angegeben werden.
1.6. AmiragA ist nicht verpflichtet, dem Premium-Mitglied die Art und Weise der Kommunikation mit den zuständigen Institutionen die für die Regelung des Aufenthaltsrechts zuständig sind zu erläutern oder offen zulegen.
1.7. Da die Entscheidung zur Verlängerung des Aufenthalts / Visums von den zuständigen Institutionen abhängt, kann AmiragA den erfolgreichen Erfolg der Verlängerung des Aufenthalts / Visums nicht garantieren.
(2) Unterstützung beim Erhalt eines Arbeitsvisums für die Bundesrepublik Deutschland für Nicht-EU-Bürger
2.1. Die Unterstützung umfasst alle Formen der Kommunikation mit den zuständigen Institutionen, die für die Regulierung des Rechts auf ein Arbeitsvisum für Deutschland im Namen eines Premiummitglieds von AmiragA zuständig sind, bis zur endgültigen Erlangung eines Arbeitsvisums.
2.2. AmiragA verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um das Recht auf ein Arbeitsvisum für Deutschland zugunsten eines Premiummitglieds zu regeln.
2.3. Ein Premium-Mitglied, das die mit dem Recht auf ein Arbeitsvisum für Deutschland verbundenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss den Originalpass, zwei aktuelle biometrische Bilder mit hellem Hintergrund, zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Visumantragsformulare und eine Vollmacht vorlegen, die AmiragA ermöglicht, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, in Bezug auf den Erwerb eines Arbeitsvisums.
2.4. Die Unterstützung bei der Regelung des Rechts auf ein Arbeitsvisum für Deutschland wird zusätzlich und im Voraus in Höhe einer einmaligen Gebühr von 3.500 EUR + MwSt. berechnet.
2.5. Nach Erhalt eines Arbeitsvisums für 6 Monate ist das Premium-Mitglied verpflichtet, im zuständigen Ausländeramt einen Termin für die Verlängerung seines Visums zu vereinbaren.
2.6. Die Dauer des Verfahrens hängt von den zuständigen Institutionen ab und variiert von Fall zu Fall und kann daher von AmiragA nicht genau angegeben werden.
2.7. AmiragA ist nicht verpflichtet, dem Premium-Mitglied die Art und Weise der Kommunikation mit den zuständigen Institutionen zu erläutern, die für die Regulierung des Rechts auf ein Arbeitsvisum zuständig sind.
2.8. Da die Entscheidung, ein Arbeitsvisum zu erhalten, von den zuständigen Institutionen abhängt, kann die Amiraga den Erfolg der Erteilung eines Visums nicht garantieren.
2.9. Im Falle einer Visumverweigerung aus Gründen, für die das Prämienmitglied verantwortlich ist (Bestrafung innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Überschreitung des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Ausweisung usw.), ist AmiragA nicht verpflichtet, den gezahlten Betrag zurückzugeben.
2.10. Im Falle einer Visa-Verweigerung aus Gründen, für die das Premium-Mitglied nicht verantwortlich ist, ist AmiragA verpflichtet, einen Teil zurückzuzahlen. In diesem Fall werden Dienstleistungen, Zeitaufwand und Arbeit mit 500 EUR berechnet.
11. Mitgliederpflichten
(1) Mit der Zustimmung zu diesen AGB verpflichtet sich das Mitglied, nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen sowie sämtliche im Folgenden aufgeführten Mitgliederpflichten einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich das Mitglied:
Keine Aktivitäten zu unternehmen, die gegen das geltende Recht, Rechte Dritter, diese AGB oder gegen weitere Richtlinien der AmiragA – Students´ Best Solution verstoßen.
§6 Stellenanzeigen
(1) §6 gilt für alle Produkte und oder Dienstleistungen, welche auf der Plattform AmiragA.com unter der Rubrik oder Bezeichnung „Stellenanzeige(n)“ angeboten werden, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Angebote „Link-Anzeige“, „Anzeige“ und „Anzeige-Plus“.
(2) Als Grundlage für eine Publikation einer oder mehrerer Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter verbindlicher Auftrag zur Schaltung einer Stellenanzeige.
(3) Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder ausdrücklich durch den Zugang der Angebotsannahme oder konkludent durch die Veröffentlichung der vom Auftraggeber gewünschten Stellenanzeige zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software oder der Webseite von AmiragA verbunden.
(4) Hinsichtlich der Platzierung einzelner Anzeigenbestandteile kann der Kunde im Rahmen der Online-Bestellung Wünsche äußern. AmiragA steht es jedoch zu, die Stellenanzeige nach eigenem Ermessen umzugestalten, wenn ansonsten die Lesbarkeit oder das allgemeine Erscheinungsbild der Webseite negativ beeinflusst wäre.
(5) Der Kunde erklärt mit einer Auftragserteilung, dass ihm alle für die Veröffentlichung der Stellenanzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AmiragA von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen und ersetzt AmiragA alle entstandenen Kosten. AmiragA wird den Auftraggeber unverzüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter unterrichten und Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
(6) AmiragA publiziert Stellenanzeigen unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch drei Werktage nach Auftragserteilung. Sollte es dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, ein Datum für die Publikation anzugeben, so wird die Stellenanzeige zu dem gewünschten Datum auf der Plattform online gestellt. Die Laufzeit beginnt mit der Publikation einer Anzeige.
(7) Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Publikation geltend gemacht werden. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie Verlängerung des Zeitraums, in dem die Anzeige publiziert bleibt. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht.
(8) AmiragA übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Impressionen oder Bewerbungen. Eine Garantie auf Erfolg der geschalteten Anzeigen wird nicht gegeben.
(9) Sollte eine Stellenanzeige aufgrund von Betriebsstörungen zeitweise nicht online verfügbar sein, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Verlängerung der Anzeigenschaltung um die Dauer dieser Störung.
§7 Preise
(1) AmiragA erhebt für jede erfolgreiche Vermittlung und/oder für die Publikation einer Stellenanzeige eine Gebühr. Die Gebühren sind auf unserer Website direkt in der einschlägigen Kategorie aufgeschlüsselt und einsehbar.
(2) Die auf der Plattform aufgeführten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.
(3) Alle Preisangaben unseres Angebots verstehen sich in € (Euro).
(4) Setzt der Auftraggeber das vermittelte Personal über die im Auftrag vereinbarte Zeit hinaus ein, so berechnet die Agentur die Vermittlungsgebühren, welche für die tatsächliche Arbeitszeit angefallen wären, wenn dies von vornherein vereinbart worden wäre und stellt diese dem Kunden in Rechnung.
§8 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt mittels:
Überweisung nach Erhalt einer Rechnung.
Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.
(2) Alle Gebühren sind unter Anwendung einer der genannten Bezahlmethoden vollständig, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, an die Agentur zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
(3) Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bei einer Entfernung einer Anzeige, welche auf einen in §3 genannten Verstoß beruht, unberührt.
(4) Zahlungsverzug:
Gemäß §288 (1) BGB entsteht für Verbraucher im Sinne des §13 BGB bei Zahlungsverzug eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Agentur in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB).
Gemäß § 288 (2) BGB entsteht für Unternehmer im Sinne des §14 BGB bei Zahlungsverzug eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Agentur von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB).
Es steht der Agentur darüber hinaus frei, weitere Schäden nachzuweisen.
§9 Auftragsstorno
(1) Storniert der Kunde nach Erfüllung der Hauptleistungspflicht der Agentur, in Form der erfolgreichen Übermittlung von Kontaktdaten und einer anschließenden Bestätigung der Jobannahme durch den Bewerber, den Vermittlungsauftrag und hat die Agentur diese Stornierung nicht zu vertreten, so wird dem Kunden eine Stornierungsgebühr von 50% der Kosten in Rechnung gestellt, die laut Preisliste für die jeweils erbrachte Leistung angefallen wären. Die Berechnung der Stornierungsgebühren findet ebenfalls Anwendung auf alle gebuchten Zusatzleistungen, welche unmittelbar mit der gebuchten Dienstleitung in Zusammenhang stehen und nicht durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Die jeweils erbrachte Leistung richtet sich nach der ursprünglichen Bestellung ohne Berücksichtigung späterer Auftragsmodifikationen.
(2) Storniert der Kunde den Auftrag weniger als 24 Stunden vor dem zur Zeit der Bestellung gebuchten Starttermin, so werden alle bereits bestätigten Bewerber mit 100% der Vermittlungsgebühren berechnet, welche ohne Berücksichtigung späterer Auftragsmodifikationen für die jeweils erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Bestellung angefallen wären. Gebuchten Zusatzleistungen, welche unmittelbar mit der gebuchten Dienstleitung in Zusammenhang stehen, werden wie in Absatz (1) behandelt.
(3) Eine Stornierung von bereits publizierten Stellenanzeigen ist nicht möglich. Etwaige Mängel fallen unter die Regelungen des §6.
§10 Widerrufsrecht
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AmiragA , Geschäftsführer: Amir Bobar, Philosophenweg 12, 47051 Duisburg, Telefon: 0203/36 999 599, E-Mail: info@AmiragA.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, und der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 356 Absatz 4 BGB n.F.).
Ende der Widerrufsbelehrung
§11 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AmiragA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Dies gilt ebenfalls für mittelbare Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AmiragA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AmiragA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Agentur haftet nicht für ein gescheitertes Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aus einem Vermittlungsvertrag.
(5) Ausgeschlossen wird eine Haftung für mangelhafte Arbeitsleistung des vermittelten Personals. Darüber hinaus besteht keine Haftung für Schäden, welche dem Kunden durch fehlerhafte Arbeitsleistung und oder unrichtige Angaben des Bewerbers gegenüber dem Arbeitgeber entstehen. Es obliegt dem Auftraggeber das Vorliegen einer Arbeitserlaubnis des Personals zu überprüfen, dieses ordnungsgemäß anzumelden und etwaigen entstehende Pflichten zur Entrichtung von Versicherungsbeiträgen nachzukommen.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§12 Gewährleistung
Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu.
§13 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist Deutschland Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.
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